- PPWR gilt EU-weit ab 12.08.2026
- Batterie-Kapazität muss ab 18.08.2026 aufgedruckt sein
- Frankreich: B2B-Verpackung neu pflichtig, Triman läuft 2028 aus
- Luxemburg und Belgien: Entsorgungsgebühr sichtbar ausweisen
- Schweiz zieht ab 2027 nach
Ein Karton mit drei selbstgedruckten Lichtmodulen geht nach Frankreich. Verpackt in Luftpolsterfolie, ein Karton, ein Aufkleber. Klingt nach einem ganz normalen Versand. Genau in diesem Moment wirst du in Frankreich zum Hersteller im Sinne des Verpackungsrechts, möglicherweise auch im Sinne des Batterierechts, und 2026 ändern sich gleich mehrere der Regeln, die dann für dich gelten.
Über die deutsche Seite der erweiterten Herstellerverantwortung habe ich an anderer Stelle schon geschrieben. Wer Elektro, Batterie und Verpackung in Deutschland sortiert haben will, findet das im Artikel zu den Stichtagen und Stolperfallen 2026. Hier geht es um das, was an der Grenze passiert. Denn das ist der Punkt, an dem viele Bastler, Modellbauer und Foto-Verkäufer auf dem falschen Fuß erwischt werden: Die Pflicht endet nicht am deutschen Zoll. Sie fängt im Zielland noch einmal von vorne an.
Warum die Grenze nichts vereinfacht
Erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, heißt im Kern: Wer ein Produkt zuerst in einem Land auf den Markt bringt, zahlt für dessen spätere Entsorgung mit. Das gilt für Verpackungen, für Batterien und für Elektrogeräte, und es gilt pro Land. Du kannst dich in Deutschland sauber registriert haben und trotzdem in Frankreich, Polen oder Luxemburg ein unregistrierter Hersteller sein, sobald dein Paket dort bei einem Kunden ankommt.
Für eine kleine Auflage selbstgedruckter Teile, ein paar Decals oder ein gebrauchtes Objektiv klingt das nach Behördenwahnsinn. In der Praxis greift vieles erst ab Schwellenwerten oder über professionelle Marktplätze. Aber genau diese Schwellen fallen 2026 in einem Land nach dem anderen. Es lohnt sich also zu wissen, wohin die Reise geht, bevor das erste Bußgeld kommt.
Was sich 2026 EU-weit verschiebt
Zwei Daten geben den Takt vor. Am 12.08.2026 treten die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verpackungsverordnung in Kraft, der PPWR, Verordnung (EU) 2025/40. Sie löst die alte Verpackungsrichtlinie von 1994 ab und vereinheitlicht vieles, was bisher jedes Land für sich geregelt hat. Kurz darauf, am 18.08.2026, greift die nächste Stufe der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, unter anderem mit der Pflicht, die Kapazität sichtbar, lesbar und dauerhaft auf jeder Batterie anzugeben.

Das durchgestrichene Mülltonnen-Symbol kennzeichnet EU-weit Elektrogeräte und Batterien. Quelle: Europäische Union, Wikimedia Commons, gemeinfrei.
Drei Bewegungen ziehen sich durch fast alle Länder:
Die Schwellenwerte fallen. Viele Länder haben Kleinmengen bisher ausgenommen, in Irland zum Beispiel unter zehn Tonnen Verpackung und einer Million Euro Umsatz. Mit der PPWR verschwinden diese Bagatellgrenzen Stück für Stück. In Norwegen ist die Ein-Tonnen-Grenze für Verpackung schon zum 01.07.2025 gefallen, seither sind auch ausländische Versender dort registrierungspflichtig.
Die Meldekategorien werden vereinheitlicht. Künftig melden alle nach demselben Schema aus Anhang II der PPWR. Der Haken: Den Großteil dieser Anpassungen setzen die Länder erst ab 2027 um, weil meist Jahresmeldungen betroffen sind. 2026 ist das Übergangsjahr, in dem altes und neues Recht nebeneinander laufen.
Die Marktplätze werden zur Kontrollinstanz. Frankreich, die Niederlande und Italien verlangen schon heute, dass Plattformen prüfen, ob ein Verkäufer registriert ist. Wer ohne Nummer verkauft, fliegt dort schneller auf als früher.
Frankreich: der größte Brocken
Wenn 2026 ein Land Arbeit macht, dann Frankreich. Gleich drei Dinge ändern sich auf einmal.
Erstens kommt die gewerbliche Verpackung neu in den Anwendungsbereich. Bisher war nur Haushaltsverpackung zu melden. Jetzt gibt es eine eigene Filière für die emballages professionnels, die Registrierung ist ab Sommer 2026 möglich, das zugehörige Lastenheft, das cahier des charges, ist bereits im Entwurf veröffentlicht. Betroffen ist, wer an gewerbliche Endkunden in Frankreich liefert. Die Meldekategorien werden voraussichtlich im Juni 2026 nachgereicht. Für jeden, der im B2B nach Frankreich verkauft, heißt das: Eine reine Haushaltsverpackungs-Registrierung reicht womöglich bald nicht mehr.
Zweitens läuft die Triman-Kennzeichnung aus. Das kleine Sortier-Logo mit dem Strichmännchen bleibt bis zum 11.08.2028 Pflicht. Ab dem 12.08.2028 gilt die harmonisierte europäische Kennzeichnung und ersetzt den Triman, der delegierte Rechtsakt dazu soll am 12.08.2026 erscheinen. Lagerbestand mit alter Kennzeichnung darf bis 12.08.2031 abverkauft werden. Wer Verpackungen oder Anleitungen für den französischen Markt bedruckt, sollte die Umstellung jetzt auf dem Schirm haben, nicht erst 2028.

Das Triman-Logo signalisiert in Frankreich, dass eine Verpackung in die getrennte Sammlung gehört. Quelle: Ministère de l’Écologie (Frankreich), Wikimedia Commons, CC0.
Drittens, bei Batterien: Wer batteriehaltige Produkte nach Frankreich bringt, also Power Packs, Ladegeräte oder Mini-Kompressoren mit Akku, muss dort registrieren, sobald die Lieferung läuft. Neu ist die Pflicht, einen bevollmächtigten Vertreter im Land zu benennen. Die Frist dafür läuft bis Herbst 2026, ohne Bevollmächtigten wird die Registrierung geschlossen. In Italien, Portugal, Griechenland und Spanien gibt es diese Pflicht schon, Frankreich zieht jetzt nach.
Stolperfalle Ersatzteile. Frankreich staffelt die Entsorgungsgebühren bei Geräten danach, ob Batterien entnehmbar sind und ob Ersatzteile verfügbar gemacht werden. Wer Ersatzteile für Geräte verkauft, etwa für Träger oder kleine Maschinen, landet schneller in dieser Bewertung, als er denkt.
Luxemburg und Belgien: die sichtbare Gebühr
Artikel 74 der EU-Batterieverordnung führt die sogenannte Visible Fee ein, die sichtbar ausgewiesene Entsorgungsgebühr. Die Idee: Der Endkunde soll am Verkaufsort sehen, was die spätere Entsorgung der Batterie kostet. Wie genau, regelt jedes Land etwas anders, und genau das macht es fehleranfällig.
In Luxemburg müssen die vorgezogenen Entsorgungskosten beim Verkauf einer neuen Batterie getrennt ausgewiesen werden, dazu kommt ein Hinweis auf der Verkaufsrechnung. Wer ein physisches Ladengeschäft im Land betreibt, muss zusätzlich Poster aushängen. Für reine Online-Versender ohne Ladenfläche entfällt die Poster-Pflicht, der getrennte Ausweis bleibt.
In Frankreich sind die Kosten am Verkaufsort auszuweisen, gegenüber Endkunden wie Händlern, dort aber nicht auf der Rechnung.
In Belgien wird scharf kontrolliert. Wer die Gebühr auf einer B2B-Rechnung nicht ausweist, riskiert eine Strafe von 150 Euro pro Fall, und ein pauschaler Satz wie „alle Entsorgungsgebühren inklusive“ reicht ausdrücklich nicht. Die Angabe muss konkret sein.
Niederlande und Belgien: Konformitätserklärung und neue Verpackungen
Bei der Verpackung kommt in beiden Ländern eine Konformitätserklärung. In den Niederlanden soll sie für alle Verpackungen gelten, auch für die schon auf Lager liegenden: Der Hersteller stellt sie aus, Importeure und Händler müssen prüfen, ob sie vorliegt. In Belgien kommt sie ab August 2026, wobei Zuständigkeit und Einreichungsweg noch nicht endgültig geklärt sind.
Dazu wächst der Anwendungsbereich. In den Niederlanden gelten Kaffeepads und Teebeutel ab dem 12.08.2026 als Verpackung, Kaffeekapseln ab dem 01.01.2027. Belgien zieht bei Kaffeepads, Teebeuteln und Kapseln ab dem 12.08.2026 nach und nimmt ab 2028 auch Obst- und Gemüse-Etiketten dazu, mit einem Verbot nicht kompostierbarer Etiketten. Die niederländische 50-Tonnen-Grenze gilt 2026 noch, fällt sie mit der PPWR, ist für kleinere Hersteller unter 10.000 Kilo eine vereinfachte Meldung geplant. Für die meisten Hobby-Versender bleibt das also vorerst unter der Schwelle, aber die Richtung ist klar.
Polen: liefern, aber noch keine Nummer
Polen ist ein Wachstumsmarkt, und genau da entsteht die typische Lücke: Es wird geliefert, bevor die Registrierung abgeschlossen ist. Das Land plant zusätzlich ein staatliches Verpackungsrücknahmesystem, die Details werden für 2026 erwartet. Wer nach Polen verkauft, sollte die Registrierung für Verpackung und Batterien abschließen, bevor das neue System den Rahmen verschiebt. Liefern ohne abgeschlossene Registrierung ist auf Dauer kein Zustand, mit dem man ruhig schläft.
Dänemark: Batterien auch für Auswärtige
Seit Dänemark die EU-Batterieverordnung in nationales Recht umgesetzt hat, sind auch nicht-dänische Unternehmen registrierungspflichtig, sobald sie an Endkunden verkaufen. Früher galt das nur für dänische Firmen. Bei der Verpackung greift die EPR seit 2025, mit einem Schwellenwert von acht Tonnen und einer Eco-Modulation nach Ampel-System. Für den deutschen Kleinversender ist Dänemark damit kein blinder Fleck mehr, sondern ein Land, das man im Blick behalten muss, sobald Akkus oder Batterien mit ins Paket gehen.
Schweiz: kein EU-Land, ab 2027 trotzdem dran
Die Schweiz ist nicht in der EU, also gilt die PPWR dort nicht. Trotzdem zieht das Land nach: Die schweizerische Verpackungsverordnung soll ab dem 01.01.2027 schrittweise in Kraft treten, ab 2028 zunächst für Einwegverpackungen. Wer regelmäßig in die Schweiz verkauft, sollte den Zeitplan des Bundes verfolgen. Hier ist noch Vorlauf, aber die Richtung steht.
Drei Begriffe, die du kennen solltest
Eco-Modulation. Die Entsorgungsgebühr richtet sich nicht mehr nach der bloßen Menge, sondern nach Material und Recyclingfähigkeit. Gut recycelbar wird billiger, schlecht recycelbar teurer. In den Niederlanden kann der Bonus für gutes Design fast die Hälfte der Eco-Gebühr ausmachen, allerdings nur gegen Nachweis. Für kleine Mengen greift die detaillierte Meldung oft erst ab Schwellenwerten, in Frankreich etwa bei Haushaltsverpackung erst ab 500.000 Verkaufseinheiten im Jahr.
Bevollmächtigter Vertreter. Wer in einem Land nicht ansässig ist, braucht dort zunehmend einen offiziellen Vertreter, der die Registrierung und die Behördenkommunikation übernimmt. Bei Batterien ist das in mehreren Ländern bereits Pflicht, Frankreich kommt 2026 dazu.
Visible Fee. Die oben beschriebene sichtbar ausgewiesene Entsorgungsgebühr. Kein neuer Kostenblock, sondern eine Transparenzpflicht, die je nach Land auf Rechnung, am Verkaufsort oder auf beidem stehen muss.
Fristen-Übersicht
| Datum | Was greift | Wo |
|---|---|---|
| 01.07.2025 | Bagatellgrenze Verpackung gefallen | Norwegen |
| 12.08.2026 | Wesentliche PPWR-Vorschriften in Kraft | EU-weit |
| 12.08.2026 | Kaffeepads und Teebeutel als Verpackung | Niederlande, Belgien |
| 12.08.2026 | Delegierter Rechtsakt Kennzeichnung erwartet | EU / Frankreich |
| 18.08.2026 | Kapazitäts-Kennzeichnung Batterien Pflicht | EU-weit |
| Sommer 2026 | Registrierung gewerbliche Verpackung möglich | Frankreich |
| Herbst 2026 | Frist Bevollmächtigter für Batterien | Frankreich |
| 01.01.2027 | Kaffeekapseln als Verpackung | Niederlande |
| 01.01.2027 | Verpackungs-EPR schrittweise in Kraft | Schweiz |
| 11.08.2028 | Letzter Tag Triman-Pflicht | Frankreich |
| 12.08.2028 | Harmonisierte EU-Kennzeichnung ersetzt Triman | Frankreich |
| April 2028 | Textil-EPR-Systeme müssen stehen | EU-weit |
Schnell-Check: die übrigen Länder
| Land | Lage 2026 |
|---|---|
| Deutschland | Systeme stabil, keine neuen Brüche (Details im Vorgänger-Artikel) |
| Österreich | Drei Ströme etabliert, freiwillige Entpflichtung möglich |
| Tschechien | Alle drei Ströme registrierbar, eingespielt |
| Slowenien | Elektro und Verpackung möglich, Batterien aktuell nicht |
| Spanien | Verpackungs-Registrierung deutlich vereinfacht, NIF in Tagen statt Wochen |
| Italien | Pflicht zur Verpackungs-Registrierung beim Verkauf über Marktplätze |
| Irland | Schwellenwert-Wegfall bei Verpackung, kleine Hersteller jetzt drin |
| Vereinigtes Königreich | Eigene Regeln, Drittregistrierung für UK-Händler nicht mehr möglich |
Einordnung
Unterm Strich bringt 2026 international weniger einen Kurswechsel als eine Verdichtung. Die großen Linien stehen seit Jahren, jetzt fallen die Ausnahmen weg, die kleine Versender bisher geschützt haben. Drei Fragen bleiben offen und lohnen die Beobachtung: Wie hart die einzelnen Länder den Vollzug tatsächlich angehen, ob die Marktplätze ihre neue Prüfpflicht streng oder lax handhaben, und wie viel von der versprochenen Vereinheitlichung am Ende wirklich überall gleich aussieht. Bis Sommer 2026 dürften viele Details schärfer werden, gerade bei der französischen B2B-Verpackung und den nationalen Registern.
Praktisch heißt das für jeden, der über die Grenze verkauft: erst prüfen, wohin geliefert wird, dann die Schwellen im Zielland klären, und im Zweifel registrieren, bevor das Paket rausgeht. Wer nur gelegentlich ein Einzelstück verschickt, bleibt meist unter der Wahrnehmungsschwelle. Wer regelmäßig und in Stückzahl in mehrere Länder liefert, sollte die Liste oben durchgehen.
Rechtslage Stand 2026-05-31, keine Rechtsberatung. Die genauen Pflichten hängen vom Produkt, vom Zielland und von der verkauften Menge ab.
Wenn du tiefer einsteigen willst
Die deutsche Seite mit ElektroG, BattDG und Verpackungsregister habe ich im Artikel „Erweiterte Herstellerverantwortung: Stichtage und Stolperfallen 2026″ auseinandergenommen. Die hier zusammengetragenen internationalen Neuerungen stammen aus einem Fach-Workshop im Frühjahr 2026, abgeglichen mit den Originaltexten der PPWR (EU 2025/40) und der Batterieverordnung (EU 2023/1542) sowie den Veröffentlichungen der nationalen Stellen. Wer es ganz genau braucht, findet die Rechtsakte über EUR-Lex unter den oben genannten CELEX-Nummern.
