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Erweiterte Herstellerverantwortung: Stichtage und Stolperfallen 2026

ElektroG, BattVO, VerpackG: der Stand 2026 in Deutschland und Europa

Was du wissen musst
  • EPR betrifft heute auch Kleinhändler, DIY-Versender und Modellbau-Verkäufer.
  • Bis 18.08.2026 müssen Batterien Kapazität dauerhaft sichtbar tragen.
  • Ohne Registrierungsnummer sperren Amazon und eBay den Verkäufer.
  • Drei Behörden, drei Anmeldungen, drei Mengenmeldungen für eine Weste.
  • Frankreich verlangt Visible Fee auf jeder B2C-Rechnung.

Eine beheizbare Weste mit USB-Anschluss und externer Powerbank. Klingt nach einem schlichten Produkt. In der regulatorischen Wirklichkeit wird aus dem Kleidungsstück ein Lehrbuch in vier Akten. Elektrogerät, Batterie, Verpackung, je nach Land auch Textil. Vier Register, vier Pflichtenkreise, eine einzige Weste. Wer in Deutschland eine solche Weste verkauft, registriert sich bei drei Behörden und legt mindestens drei Mengenmeldungen vor. Wer sie zusätzlich nach Frankreich verschickt, kommt mit drei weiteren Identifikationsnummern und einer Pflicht zur Visible Fee auf der Rechnung.

Das ist erweiterte Herstellerverantwortung in der Praxis, kurz EPR, und sie betrifft längst nicht mehr nur Großunternehmen. Wer einen Akku in einem Eigenbau verkauft, wer einen Klein-Bausatz mit Elektronik versendet, wer regelmäßig auf eBay seine Modellbau-Produkte mit Lichtmodul anbietet, ist Hersteller im Sinne des Gesetzes. Was das konkret bedeutet, welche Stichtage 2026 ranken, und wo die häufigsten Stolperfallen liegen, fasst dieser Text zusammen. Rechtslage Stand 24.05.2026, keine Rechtsberatung.

Was EPR ist und warum es existiert

EPR steht für Extended Producer Responsibility, auf deutsch erweiterte Herstellerverantwortung. Der Grundgedanke ist alt und einfach. Wer ein Produkt in Verkehr bringt, soll auch dafür sorgen, dass aus dem Produkt am Ende kein Müllproblem der Kommune wird. Hersteller und Importeure finanzieren die Rücknahme- und Verwertungs-Infrastruktur, nicht der Steuerzahler. Geregelt ist das auf EU-Ebene durch drei Säulen. Die WEEE-Richtlinie regelt Elektroaltgeräte, die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt Batterien, eine Reihe von Verpackungs-Vorgaben regelt Verpackungen.

Diese europäischen Regeln wirken nicht durchgängig direkt in einem Land. Manche brauchen nationale Umsetzungen, weshalb sich die Pflichten von Land zu Land unterscheiden. In Deutschland heißen die Umsetzungen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und Verpackungsgesetz (VerpackG). Jedes dieser Gesetze hat eine eigene Registrierungsbehörde, eigene Meldewege, eigene Sanktionen.

Wer gilt als Hersteller

Der Begriff „Hersteller“ im Sinne der Gesetze ist breiter als die Alltagssprache. Hersteller ist nicht nur, wer selbst produziert. Hersteller ist nach § 3 Nr. 9 ElektroG auch, wer unter eigenem Namen oder eigener Marke produzieren lässt und anbietet, wer erstmals Ware aus einem anderen Land in Deutschland anbietet, wer ohne deutschen Sitz direkt an Endkunden in Deutschland verkauft, und wer Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller anbietet.

Das letzte Glied ist wichtig. Wer als Händler die Ware eines anderen vertreibt und dieser andere ist nicht sauber registriert, wird selbst zum Hersteller. Genau hier setzen die Prüfpflichten der Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister an, die seit 01.07.2022 für Verpackung und seit 01.07.2023 für Elektrogeräte gelten. Amazon und eBay verlangen mittlerweile die Registrierungsnummer schon beim Anlegen des Verkäufer-Profils. Wer keine vorlegt, wird gesperrt.

Für den DIY-Versender und den Modellbau-Selbstvertrieb bedeutet das praktisch zwei Dinge. Erstens, deine Registrierung wird unausweichlich, sobald ein Produkt mit Elektronik, Batterie oder relevanten Verpackungsmengen verschickt wird. Zweitens, saubere Dokumentation ist nicht optional. Eine fehlende Stiftung-EAR-Nummer reicht inzwischen aus, um Inserate von Plattformen entfernt zu bekommen.

Deutschland im Detail

Elektrogeräte: ElektroG und Stiftung EAR

Die Registrierung erfolgt nach § 6 ElektroG bei der Stiftung EAR, mit Marke und Geräteart, einschließlich Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie. Die Geräteart richtet sich unter anderem nach den Abmessungen. Geräte ohne äußere Abmessung über 50 Zentimeter gelten als Kleingerät. Die Mengenmeldung erfolgt nach Geräteart, bei B2C-Produkten monatlich.

Die Kennzeichnung nach § 9 ElektroG verlangt zwei Dinge auf dem Gerät. Erstens die eindeutige, dauerhafte Herstelleridentifikation über den Markennamen. Zweitens das dauerhaft angebrachte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Beides muss physisch auf dem Produkt sein, nicht nur auf der Verpackung.

Die Informationspflichten nach § 18 ElektroG verlangen unter anderem, dass die Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen ausgewiesen wird. Bei Fernabsatz muss sie gut sichtbar im verwendeten Darstellungsmedium stehen oder der Sendung schriftlich beigefügt sein.

Die Rücknahmepflicht der Vertreiber nach § 17 ElektroG greift ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern, beim Lebensmittelvertrieb ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche. Im Fernabsatz gelten als maßgebliche Fläche alle Lager- und Versandflächen. Ob ausländische Lager- und Versandflächen ab Anfang 2026 ausdrücklich einzubeziehen sind, wird in der Verbandspraxis und in der Beratungswelt bejaht. Eine ausdrückliche neue Klausel im Gesetzestext findet sich dazu allerdings nicht. Der Wortlaut sagt schlicht „alle Lager- und Versandflächen“. Die Auslegung dieser Allgemein-Formel ist die Quelle der Auslandsdebatte.

Mit der ElektroG4-Novelle, am 27.11.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und am 01.01.2026 in Kraft getreten, kamen einige operative Neuerungen hinzu. Das Thekenmodell bei Wertstoffhöfen ist seit 01.01.2026 verpflichtend. Einweg-eZigaretten müssen ab 01.07.2026 an allen Verkaufsstellen kostenfrei zurückgenommen werden. Erweiterte Pflichthinweise zu lithiumhaltigen Altbatterien und zur Entnehmbarkeit von Lampen gelten ab 01.07.2026.

Batterien: BattDG und EU-Batterieverordnung

Die Batterie-Welt hat 2025 ihre Rechtsgrundlage gewechselt. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz BattDG ist am 07.10.2025 in Kraft getreten und löst das alte Batteriegesetz BattG ab. Die Registrierung erfolgt weiterhin bei der Stiftung EAR, mit Marke und Batterieart. Die Mengenmeldung erfolgt nach Batterieart und elektrochemischem System, monatlich.

Auf der EU-Ebene gilt die Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Sie gilt seit 18.02.2024 und ersetzt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die nationale BattDG-Umsetzung regelt vor allem die organisatorischen Fragen wie Rücknahmesysteme, Sicherheitsleistungen und Behörden-Zuständigkeiten.

Der zeitkritische Stichtag heißt 18.08.2026. Ab diesem Datum gelten nach Artikel 13 BattVO neue Kennzeichnungs-Anforderungen. Auf der Batterie selbst, sichtbar, lesbar und unauslöschlich, müssen die allgemeinen Herstellerangaben stehen, die Kapazitätsangabe, die Mindestbetriebsdauer und bei nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien der Hinweis „nicht wiederaufladbar“.

Wer als Selbstvertrieb Akkus oder Powerbanks anbietet, hat damit eine harte Frist. Eine Kapazitätsangabe per Aufkleber, der sich abreiben lässt, reicht nicht. Eingravierte, eingedruckte oder anderweitig dauerhafte Markierung ist Pflicht. Bei Eigen-Konstruktionen und Bausätzen kippt genau hier die Compliance, weil der Akku oft als Zukauf-Teil ohne saubere eigene Markierung verbaut wird.

Ergänzend besteht seit 18.08.2024 eine CE-Kennzeichnungspflicht für neu in der EU in Verkehr gebrachte Batterien. Die Kennzeichnung muss direkt auf der Batterie angebracht werden, soweit die Größe das zulässt.

Verpackungen: VerpackG und ZSVR

Die Registrierung erfolgt nach § 9 VerpackG bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR. Das Register heißt LUCID. Registriert werden Marke und Verpackungsart, einschließlich der Erklärung zur Erfüllung der Systembeteiligungspflicht.

Die Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG besteht für mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen einschließlich Versand- und Serviceverpackung. Also für die Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endkunden zu Abfall werden. Wer den Online-Versand mit Karton, Polstermaterial, Klebeband und Adresslabel bedient, fällt fast immer darunter.

Die Mengenmeldung läuft an die Rücknahmesysteme und unverzüglich auch an die ZSVR. Planmenge zum Jahresende, Prognosemenge zur Jahresmitte, Ist-Menge zu Beginn des Folgejahres. Die Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG ist jährlich bis zum 15. Mai für das Vorjahr zu hinterlegen, geprüft durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer.

Von der Vollständigkeitserklärung befreit ist, wer im Vorjahr unter folgenden Schwellen blieb: Glas weniger als 80.000 Kilogramm, Papier, Pappe und Karton weniger als 50.000 Kilogramm, übrige Materialarten jeweils weniger als 30.000 Kilogramm. Für DIY- und Modellbau-Selbstvertrieb sind diese Schwellen weit weg. Die Registrierung und Mengenmeldung selbst aber nicht.

Der knappe EU-Vergleich

Es gibt keine EU-weit gültige Registrierung. Wer nach Frankreich, in die Niederlande oder nach Österreich versendet, registriert dort einzeln. Eine grobe Übersicht der markantesten Abweichungen:

Abfallstrom Frankreich Niederlande Österreich
Elektro UIN pro Abfallstrom, Pflicht zur Visible Fee auf B2C-Rechnungen WEEE wenn Elektroanteil nicht trennbar (dann gilt das Gesamtprodukt als Elektrogerät) Bekleidung mit Elektronik fällt nicht in die Elektroaltgeräteverordnung
Batterien Mengenmeldung nach Stück und Gewicht Stichting OPEN bündelt seit 2025 WEEE und Batterien Bevollmächtigter mit notarieller Beglaubigung Pflicht
Verpackung Eco-Modulation-Kategorien, Versandverpackung separat zu melden Schwellenwert 50 Tonnen, Absenkung nach PPWR voraussichtlich nach 2026 Mengenmeldung ab 1,5 Tonnen nach GVM-Verteilung
Textil Eigene Kategorie mit Stückzahl-Meldung, falls Elektroanteil trennbar Erfasst künftig auch Schuhe und Heimtextilien nicht relevant für Bekleidung mit Elektronik

Frankreich verdient eine eigene Erwähnung wegen zwei Punkten. Erstens, die Unique Identification Number, UIN, muss je Abfallstrom auf der Website und in den AGB oder den dem Käufer zur Verfügung gestellten Vertragsdokumenten stehen. Zweitens, bei bestimmten Abfallströmen, unter anderem WEEE bei B2C-Produkten, müssen die zu entrichtenden Entsorgungskosten als Visible Fee auf der Verkaufsrechnung ausgewiesen werden. Wer das ignoriert, riskiert Beanstandungen durch ADEME und nachgelagerte Behörden.

Spanien und Dänemark haben eine Besonderheit, die selten besprochen wird. In Spanien ist das nicht-spanische Unternehmen bei der Verpackungsregistrierung auch beim Verkauf an einen spanischen Importeur registrierungspflichtig. In Dänemark wird ein dänisches Unternehmen, das Transportverpackungen eines ausländischen Lieferanten entsorgt, zum Endverbraucher dieser Verpackungen. Damit unterliegt der ausländische Lieferant der Herstellerverantwortung. Beides sind Konstruktionen, die mit der intuitiven Endkunden-Logik brechen.

Praktische Stolperfallen

Vier Punkte, an denen Selbstvertrieb-Akteure regelmäßig auflaufen.

Mehrfach-Meldepflicht bei Kombi-Produkten. Ein Bausatz mit eingebautem Akku und Versandkarton löst drei Registrierungen aus. Elektro, Batterie, Verpackung. Wer nur eine davon hat, ist nicht im grünen Bereich, sondern im halben Risiko.

Kennzeichnung direkt auf dem Produkt. Die Mülltonne, der Markenname, ab 18.08.2026 die Batterie-Kapazität. Das muss physisch dauerhaft auf dem Produkt sein. Eine Etikette, die sich nach drei Wochen ablöst, ist keine Kennzeichnung.

Registrierungsnummer sichtbar machen. Online-Shop-Impressum, Produktseite, Rechnungsfuß. In Frankreich zusätzlich die UIN auf der Website und in den AGB. Wer die Nummer hat und sie nicht zeigt, hat die halbe Compliance-Arbeit umsonst gemacht.

Visible Fee bei Frankreich-Versand nicht ignorieren. Die Pflicht, die Entsorgungskosten auf der Rechnung auszuweisen, wird in der Praxis von vielen deutschen Versendern bis heute übergangen. Sie steht aber im französischen Recht, und die Behörden-Aufmerksamkeit zieht erkennbar an.

Fristen-Übersicht

Datum Vorgabe
07.10.2025 BattDG in Kraft, BattG abgelöst
01.01.2026 ElektroG4-Novelle in Kraft, Thekenmodell an Wertstoffhöfen
15.05. jährlich Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG für das Vorjahr fällig
01.07.2026 Erweiterte Pflichthinweise nach ElektroG, Einweg-eZigaretten-Rücknahme an allen Verkaufsstellen
18.08.2026 Neue BattVO-Kennzeichnung Pflicht: Allgemeine Angaben, Kapazität, „nicht wiederaufladbar“-Hinweis
Februar 2027 Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektrogeräten ohne Spezialwerkzeug, BattVO

Einordnung

Erweiterte Herstellerverantwortung ist kein Sonderfall mehr für Großunternehmen. Das System fasst zunehmend auch kleine und mittlere Akteure, und die Plattformen zwingen es durch. Wer Elektronik, Batterien oder Verpackungen verkauft, kommt nicht mehr drum herum. Der entscheidende Hebel ist banal. Rechtzeitig registrieren, sauber kennzeichnen, dokumentiert melden.

Drei Fragen bleiben offen. Erstens die Sammelquote. Deutschland erreicht beim Elektro-Recycling seit Jahren keine 40 Prozent, vorgegeben sind 65. Mehr Pflichten lösen das offenbar nicht. Direktimporte aus Drittländern und schwer fassbares Graues Recycling verschärfen das Problem. Wo die Reise hin geht, ist nicht klar.

Zweitens die Auslandsklausel in § 17 ElektroG. Der Wortlaut sagt „alle Lager- und Versandflächen“. Die Auslegung der Stiftung EAR und der Beratungspraxis legt diese Allgemein-Formel auf ausländische Flächen aus. Ob das gerichtsfest ist, wenn ein Vertreiber das durchprozessiert, ist offen. Wer sich hier auf die enge Lesart verlässt, geht ein kalkulierbares, aber existentes Risiko ein.

Drittens das Pfand auf Batterien. Im Frühjahr 2023 stand es als Lösung für das Brandrisiko von Lithium-Akkus in Hausabfall im Referentenentwurf. Es flog raus, kam nicht zurück, und wird von kommunalen Entsorgern weiter gefordert. Die nächste politische Runde dazu kommt, wenn der Druck durch Brand-Vorfälle in Sortier- und Müllanlagen weiter steigt.

Bis dahin gilt für alle, die selbst etwas verkaufen, was Elektronik enthält, was Batterie hat oder was in einer Verpackung versendet wird: drei Behörden, drei Anmeldungen, drei Mengenmeldungen, ein Stichtag im August 2026. Wer das früh ernst nimmt, hat im Sommer Ruhe. Wer das ignoriert, lernt das System spätestens dann kennen, wenn die Plattform das Inserat zieht oder die Behörde das Schreiben schickt.

Wenn du tiefer einsteigen willst

Die Gesetzestexte stehen frei zugänglich auf gesetze-im-internet.de und EUR-Lex. Wer das Thema systematisch durcharbeiten will und nicht in jeder Auslegungsfrage selbst recherchieren möchte, kommt um Beratungs- und Schulungs-Angebote nicht herum. In der EPR-Welt hat sich take-e-way als feste Größe etabliert. Das Unternehmen bietet regelmäßig Workshops zum Thema „EPR in Deutschland und Europa registrieren und melden“ an, mit aktuellen Stichtagen und konkreten Praxis-Beispielen. Wer als Mittelständler, Online-Händler oder Compliance-Verantwortlicher die Stoff-Fülle zwischen ElektroG4, BattVO und nationalen Eigenheiten verlässlich abklopfen will, bekommt dort eine kompakte, gut aufgebaute Einführung.

Dieser Text ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen ist der Blick in den Gesetzestext oder eine fachkundige Beratung unverzichtbar.

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Quellen
ElektroG (gesetze-im-internet.de)BattDG (gesetze-im-internet.de)VerpackG (gesetze-im-internet.de)EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 - EUR-LexStiftung EARZentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR / LUCID)IHK Produktentwicklung: BattVO-Kennzeichnungelektrogesetz.de: ElektroG4-NovelleGvW Graf von Westphalen: ElektroG-Novelle-Analysetake-e-way: EPR-Workshops

Rico Mark Rüde

Seit 2002 widmet er sich der urbanen Erkundung, indem er unbekannte Orte aufspürt, die oft im Verborgenen liegen, obwohl sie mitten unter uns sind. Seine Entdeckungen hält er fotografisch fest und bereichert sie in seinem Blog mit ausführlichen Recherchen und Texten. Neben seinem Interesse für das Urbexing engagiert er sich auch im Schreiben von Geschichten und Büchern sowie im detailreichen Modellbau.

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